Aussetzen der Insolvenzantragspflicht im Rahmen des Corona-Notpaketes

Die Coronakrise entwickelt sich zu einer Bedrohung für viele Unternehmen. Zur Zeit werden Hilfspakete beschlossen, Hilfskredite sollten vereinfacht gewährt werden und unter anderem ist von der Bundesregierung angedacht, die Insolvenzantragspflicht zeitlich begrenzt auszusetzen.

Bei der Inanspruchnahme von Hilfkrediten empfehlen wir, genaues Augenmerk darauf zu legen ob die Tilgung, die Kredite werden wahrscheinlich nur mittelfristig herausgereicht, überhaupt aus den betrieblichen Erlösen leistbar ist. Ansonsten besteht überhaupt keine Möglichkeit den Schuldenberg abzutragen. Letzten Endes werden in solchen Fällen die Haftungsrisiken für die Geschäftsführung nur vergrößert. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird zudem nur für Unternehmen gelten, die vor dem Ausbrechen der Krise nicht insolvenzreif waren.

Unsere Empfehlung ist es daher sich gut zu überlegen, ob die angehäuften Verbindlichkeiten überhaupt zurückgeführt werden können oder ob es nicht die sinnvollere Lösung ist sich zur Entschuldung über ein Insolvenzplanverfahren zu sanieren.