Das Insolvenzgericht Hannover hat mit Beschluss vom 03.01.2019 zum Aktenzeichen 905 IN 717/18 -8- über das Vermögen der Möbel-Drei GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und unsere Kanzlei mit dem Verfahren betraut. Wir haben einen sehr professionellen Betrieb mit motivierter Führung und Belegschaft vorgefunden. Der Betrieb wird im gewohnten Umfang aufrechterhalten und es wird bereits an einem Sanierungskonzept gearbeitet. Wir sind sehr zuversichtlich das der Betrieb auf Dauer erhalten werden kann.